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Bei der termischen Verwertung von Altholz im Biomassekraftwerk wird nur soviel des Treibhausgases Kohlendioxid freigesetzt, wie vorher beim Wachstum der Bäume der Atmosphäre entzogen wurde.          Mit freundlicher Genehmigung des Holzabsatzfonds

Die Schädigung der Atmosphäre als schützende Umhüllung bedroht langfristig das Leben auf der Erde. Durch den Ausstoß von Kohlendioxid wird die Ozonhülle zerstört, die Erde erwärmt sich. Diesen Treibhauseffekt wollen alle Staaten aktiv bekämpfen.

In der Konferenz von Rio de Janeiro im Jahr 1992 haben sich 150 Staaten durch Unterzeichnung einer Konvention verpflichtet, eine Reduzierung der Konzentration von Treibhausgasen in der Atmosphäre zu erreichen.

In der 3. Vertragsstaatenkonferenz zur Klimakonvention wurde Ende 1997 das Kyoto-Protokoll verabschiedet, in dem erstmals rechtsverbindliche Verpflichtungen zur Begrenzungs- und Reduktion des Ausstoßes von Treibhausgasen für die Industrieländer festgelegt wurden. Demnach sind die Industrieländer insgesamt dazu verpflichtet, die Emissionen der sechs Treibhausgase um mindestens fünf Prozent bis zum Zeitraum 2008 bis 2012 gegenüber dem Niveau von 1990 zu reduzieren. Die Europäische Gemeinschaft hat sich in Kyoto eine Minderung von acht Prozent zum Ziel gesetzt; im Rahmen der EU-internen Lastenteilung ist Deutschland zur Senkung der sechs Kyoto-Gase um 21 Prozent verpflichtet.

Auf nationaler Ebene strebt Deutschland an, bis 2005 die Emissionen von Kohlendioxid gegenüber 1990 um 25 Prozent zu mindern. Die Bundesregierung beziffert die CO2-Einsparungen bis zum Jahr 2000 auf 25 Millionen Tonnen. Dieses Ergebnis soll bis 2010 auf 50 Millionen Tonnen verdoppelt werden. Das lässt sich nur durch eine Veränderung des Energieverbrauchs und der Energie-Erzeugung erreichen.